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   VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817   

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VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 1 N 17.817 (https://dejure.org/2023,15435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 16 Abs. 3; BauNVO § 20 Abs. 3
    Abwägungsfehlerhafte Festsetzungen zur Geschossfläche wegen unzureichender Ermittlung des Bestandes

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag, Überplanung eines weitgehend bereits bebauten Gebiets, Ermittlung des Baurechts, Abwägungsfehler, Einschränkung des Baurechts durch Festsetzung einer Geschossfläche mit Anrechnung der Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und sind deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung heranzuziehen (BVerwG, U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1).

    Die Übereinstimmung von in Rede stehenden Vorhaben und Referenzobjekten in nur einem Maßfaktor genügt nicht, weil sie dazu führen könnte, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben, was der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten, widerspräche (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O.; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Allerdings hängt ihre zumindest unterstützende Heranziehung von der jeweiligen konkreten Situation ab, wobei eine unterstützende Heranziehung vor allem bei nach Größe und Zuschnitt gleichen Grundstücken in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 a.a.O; U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277).

    Da im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BauGB durch einen Dachausbau regelmäßig keines der prägenden Maßkriterien (Höhe, Grundfläche, Zahl der Vollgeschosse) berührt wird (BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277), bestand für den Kläger im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, im Dachgeschoss Aufenthaltsräume ohne flächenmäßige Einschränkungen zu schaffen.

  • BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14

    Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Damit ist eine Berücksichtigung der anderen Maßfaktoren der Baunutzungsverordnung zwar nicht ausgeschlossen; sie werden allerdings vielfach nur eine untergeordnete bis gar keine Bedeutung für die Frage des Einfügens haben, weil sie aus der Örtlichkeit häufig nur schwer ablesbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 - 4 B 12.14 - BauR 2014, 1126; BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 49).

    Allerdings hängt ihre zumindest unterstützende Heranziehung von der jeweiligen konkreten Situation ab, wobei eine unterstützende Heranziehung vor allem bei nach Größe und Zuschnitt gleichen Grundstücken in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.2014 a.a.O; U.v. 23.3.1994 - 4 C 18.92 - BVerwGE 95, 277).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).

    Nur unter dieser Voraussetzung kann sie das private Interesse am Erhalt dieser Rechte mit dem öffentlichen Interesse an einer Neuordnung des Plangebiets sachgerecht abwägen (BVerfG" B. v. 19.12.2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 CS 17.2496

    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau von Reihenhäusern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Die Übereinstimmung von in Rede stehenden Vorhaben und Referenzobjekten in nur einem Maßfaktor genügt nicht, weil sie dazu führen könnte, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung jeweils separat entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in ihrer Dimension kein Vorbild in der näheren Umgebung haben, was der planersetzenden Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB, eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung eines Bereichs zu gewährleisten, widerspräche (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2016 a.a.O.; B.v. 14.2.2018 - 1 CS 17.2496 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Letzteres kann und muss zwar in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben" ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt (BayVGH" U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011" 764).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Im Regelfall wird die nähere Umgebung für die Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Fläche enger zu ziehen sein als für die Art der baulichen Nutzung, weil es bei diesen Kriterien maßgeblich auf den optischen Eindruck und damit eine Sichtbeziehung vom bzw. zum Vorhaben ankommt, letztlich entscheidend ist aber der jeweils zu beurteilende Einzelfall (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Unabhängig davon, dass die Voraussetzungen des § 13a BauGB hier offenkundig vorliegen, wären die damit einhergehenden Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften (das Absehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, vgl. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB und BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174) mangels fristgerechter Rüge nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich geworden.
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Ein Bebauungsplan, in dem die Gemeinde unterschiedliche Baugebiete bzw. Regelungsbereiche festgesetzt hat, ist an den Gebietsgrenzen teilbar, wenn das jeweilige Gebiet mit den hierfür geltenden Regelungen für sich betrachtet eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde auch einen Bebauungsplan für nur eines der Baugebiete beschlossen hätte (vgl. BVerwG, U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 1 N 17.817
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 4 CN 4.14 - NVwZ 2015, 1537; B.v. 15.5.2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05

    Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 12.06.2018 - 4 B 71.17

    Überplanung von Wohnbebauung in einer Gemengelage i.R.d. Ermittlungsgrundsatzes;

  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • BVerwG, 03.01.2020 - 4 BN 25.19

    Erneute Auslegung eines Bauleitplanentwurfs bei Änderung (hier: nicht

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 60.17

    Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen

  • BVerwG, 23.03.2022 - 4 BN 46.21

    Pflicht zur erneuten Auslegung des geänderten Entwurfs eines Bauleitplans

  • VGH Bayern, 09.12.2021 - 1 N 19.447

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen die Aufhebung der Änderung eines

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182

    Unwirksame Änderung eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangel (fehlende Prüfung

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 1 N 18.500

    Abwägungsfehlerhafter Bebauungsplan - Sonderopfer eines privaten

  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Letzteres kann und muss zwar in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben" ob und in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt (BayVGH" U.v. 22.5.2023 -1 N 17.817 - juris Rn. 21; U.v. 25.10.2010 - 1 N 06.2609 - BayVBl 2011" 764).
  • OVG Saarland, 25.01.2024 - 2 C 186/22

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem überwiegend bebauten

    [vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22.5.2023 - 1 N 17.817 -, juris, Rn. 21, und vom 27.10.2014 - 1 N 13.586, 1 N 13.604 -, juris, Rn. 31, m. w. N., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53].
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